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1339. Februar 5. Breslau (geg.).

vrytage n. U. L. Fr. Lichtweihe.

Die Ratmannen der Stadt Breslau bek., daß sie mit Rat ihrer Ältesten den ehrbaren Leuten der Kaufleute die Errichtung einer Gilde (kumpanie) unter Festsetzung von Handelsbestimmungen für die Kaufmannschaft u. der Statuten ihrer Gilde im einzelnen erlaubt haben.

A. d. i. Bresl. Stadtarch. Urk. Tuchhaus 5 befindl. Abschr. auf Perg. abgedr. v. H. Markgraf, Zur Gesch. des Bresl. Kaufhauses i. d. Zeitschr. f. Gesch. Schlesiens Bd. 22 (1888), S. 277/280, wo das Nähere einzusehen ist; ein früherer Abdr. bei J. Neugebauer, Die Begründung der kaufmännischen Corporation u. die Reichkramersocietät zu Breslau i. d. Schles. Prov.-Bl. Neue Folge Bd. V (1866), S. 23 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.